Kitten nach einer Operation bei der das Auge entnommen werden musste. Erst dieses Foto konnte die Besitzer des Vatertieres überzeugen ihn kastrieren zu lassen. (Foto: Katzenschutzverein Wolgast)

Zur nächsten Kreistagssitzung (24. August) steht ein Antrag mit besonderer Bedeutung für den Tierschutz auf dem Programm. Darin schlagen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Mitglieder der Tierschutzpartei im Kreistag eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis vor. Der Tierschutzbund Greifswald und Umgebung e. V. und weitere Tierschutzvereine unterstützen diese Forderung, die viele im Kern schon seit Jahrzehnten haben.

Katzenschutzverordnungen zielen darauf ab, das Leid freilebender Katzenpopulationen zu vermindern. Diese Gruppen setzten sich aus ausgesetzten oder entlaufenen Hauskatzen und vor allem deren Nachkommenschaft zusammen. Ohnehin schon illegal ist das Aussetzten der Tiere, was aber in den meisten Gebieten erlaubt ist, ist das frei laufen lassen von unkastrierten Freigängern. Dadurch kommt es zu zusätzlichem ungewollten Nachwuchs, meistens mit freilebenden Katzen, weshalb Privatbesitzer ihre Freigänger kastrieren müssen. Durch die Domestizierung wurde der Katze vor langer Zeit das Wildtier ausgetrieben und was übrig ist eignet sich zwar hervorragend als Stubentiger, nicht aber zum Leben in der Wildnis. Sind die Schnurrer auf sich allein gestellt, werden sie zuallererst mit Hunger und Kälte konfrontiert. Dazu gesellen sich dann aber auch viele Krankheiten. Durch Kastrationsaktionen wird versucht der verheerenden Vermehrung direkt unter unserer Nase Einhalt zu gebieten. Doch reicht dies nicht um das Problem wirklich zu beseitigen. Um die Vermehrung von freilebenden Katzen nachhaltig zu verringern, müssen auch alle Katzen mit unkontrolliertem Freigang kastriert sein. Dies ist Inhalt und Ziel von Katzenschutzverordnungen, wie sie in Rostock oder Schwaan bereits umgesetzt sind.

Dem Leiden dieser freilebenden Katzen begegnen Tierschützer im ganzen Landkreis beinahe täglich. Michelle Sauck vom Wolgaster Katzenschutzverein berichtet: „Anfang Juli wurden wir um Hilfe gebeten, da auf einem Hof unkastrierte Katzen leben. Die Hofbesitzer sahen sich nicht in der Pflicht zu kastrieren, aber die Nachbarin sah Handlungsbedarf. Die Kätzin wurde von uns kastriert und die beiden Kitten aufgenommen. Eines der Kleinen hatte ein kaputtes Auge welches entfernt werden musste. Erst durch die Bilder ließen sich die Hofbesitzer überzeugen welches Leid durch unkastrierte Katzen hervorgerufen wird und ließen schließlich auch noch ihren Kater kastrieren. Andere Fälle laufen nicht so glücklich: manchmal können wir nur noch beim sterben zusehen.“ Durch die ehrenamtliche Arbeit ihres Vereins wurden in diesem Jahr schon über 80 freilebende Katzen kastriert.

Im Norden des Landkreises helfen in mehreren Vereinen dutzende Mitglieder bei der Eindämmung freilebender Katzenpopulationen wie der Tierschutzverein Insel Usedom und der Tierhof Labömitz. In anderen Regionen hingegen gibt es gar keine Vereine die sich kümmern können.

Viele Krankheiten, die bei den freilebenden Katzen im Umlauf sind können auch auf Freigänger und einige über diesen Umweg auch auf den Menschen übertragen werden. Dazu zählen Parasiten wie Spul- und Bandwürmer, aber auch der Erreger für Toxoplasmose, was insbesondere für schwangere Frauen gefährlich werden kann.

Da alle freilebenden Katzen direkt von Katzen aus der Obhut von Menschen abstammen, hat vor kurzem das Land MV in einer Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Fundtieren (VV Fundtier) bestätigt, dass diese als Fundtiere anzusehen und entsprechend zu behandeln sind. Dazu zählt auch eine Kastration. Dies wurde von den Fundbehörden in den letzten Jahren häufig nicht als Aufgabe der Kommune betrachtet. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sagt durch diese neue Verfahrensweise eine spürbare finanzielle Mehrbelastung der Städte und Gemeinden voraus und nimmt dies als Anlass zur Kritik an der neuen Regelung. Tierschutzverbände sind allerdings erleichtert, dass nach Jahren hin und her geschobener Verantwortung nun die Verhältnisse geklärt sind. „Der Mehraufwand, den die Fundbehörden berechtigter Weise befürchten, sollte vor allem ein weiterer Anreiz sein, sich um die langfristige Verkleinerung der Katzenpopulationen zu kümmern. Dazu kann eine Katzenschutzverordnung immens viel beitragen. Das langfristig eingesparte Geld bei den Städten und Gemeinden ist ein weiterer positiver Nebeneffekt einer solchen Regelung.“, erwidert Tom Beyer vom Tierschutzbund Greifswald auf die Kritik des Städte- und Gemeindetages.

Auch für Samtpfoten mit Freigang kann eine Kastration positive Folgen haben, da das fortpflanzungstypische Verhalten abnimmt. Katzen streunen zum Beispiel nicht mehr so weit und ausgiebig, wodurch die Gefahr überfahren zu werden abnimmt. Auch Verletzungen durch Streitigkeiten mit Artgenossen werden seltener da die Kampfbereitschaft bei Katern zurückgeht.

„Es gibt viele Gründe, sich für eine Katzenschutzverordnung einzusetzen. Am Ende muss immer das Ziel sein, dass es den Tieren besser geht, als es momentan auf den Straßen der Fall ist. Das wäre mein großer Wunsch an den Kreistag am 24.08.“, bittet Gerd Eitner, Vorsitzender des Tierschutzvereins Insel Usedom.

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